Bus-Sicherheit basiert bei Oberhollenzer auf fünf Säulen
1. verantwortungsbewusste Unternehmer
2. gut ausgebildete Fahrer
3. fortschrittliche Sicherheitstechnik
4. praxisbezogene präventive Maßnahmen
5. Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten
Sicherheitstechnik
Oberhollenzer Busse zeichnen sich durch moderne Sicherheitstechnik aus:
von der Überrollstabilität bis zu elektronischen Schutzengeln wie Antiblockier-system ABS, Antischlupfregelung ASR, Retarder, dem elektronischen Bremssystem EBS und dem Stabilitätsprogramm ESP. Für die seit 1999 in den Verkehr gekommenen Reisebusse besteht Gurtpflicht!
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Regelmäßige Fahrzeugkontrollen tragen zur positiven Sicherheitsbilanz bei.
Selbstverständlich wird die Oberhollenzer-Flotte laufend gewartet. Unser Werkstatthof in Sand in Taufers mit eigener Werkstätte ist technisch auf dem neuesten Stand, wir verfügen über eine eigene Prüfstraße, und unsere versierten Mechaniker werden regelmäßig weitergebildet. 1x im Jahr übernimmt eine unabhängige Prüfstelle den Sicherheits-Check für alle unsere Busse.
Wir investieren in den Sicherheitsfaktor Mensch
Auch die beste Sicherheitstechnik kann den besonnenen Profi am Steuer nicht ersetzen.
Der entscheidende Sicherheitsfaktor sind unsere qualifizierten Busfahrer
Alle Oberhollenzer Fahrer sind Berufskraftfahrer. Sie sind im Matrikelbuch eingetragen und werden immer wieder in Fahrertrainings weitergebildet - ein nicht unbeträchtlicher finanzieller Aufwand für das Busunternehmen. Sicherheitstests sind fester Bestandteil der Fortbildungen, bei denen computergestützte Lernprogramme und praktische Fahrübungen den Fahrern sicherheitsrelevantes Know-How vermitteln. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist genauso Pflicht wie der jährliche Gesundheitscheck (z.B. Sehtest). Unsere Busse sind durch eine Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden höchstmöglich (3x25 Mio.Euro) versichert. Das ist südtirolweit herausragend!
Weiters werden die in der EG-Verordnung 561/2006 gelisteten und europaweit geltenden Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten konsequent eingehalten.
H
ier eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen bzgl. Lenk- und Ruhezeiten:
Tägliche Lenkzeit
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- Eine Erhöhung auf 10 Stunden zwei mal pro Woche ist
zulässig
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Lenkzeitunterbrechung
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- Mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit
- Die Aufteilung in einen
Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten ist
zulässig
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| Tägliche Ruhezeiten |
- Die Aufteilung in 2 Abschnitte ist möglich, die vorgeschriebene Ruhezeit erhöht sich dann jedoch auf 12 Stunden (3 Stunden, gefolgt von 9 Stunden)
- Eine reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2
wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Es ist kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!
- In einem Betrieb mit mehreren Fahrern sind mindestens 9 Stunden Ruhezeit innerhalb eines 30-Stunden-Zeitraums vorgeschrieben
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| Wöchentliche Lenkzeiten |
- Höchstens 56 Stunden pro Woche
- Höchstens 90 Stunden an 2 aufeinanderfolgenden Wochen
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Wöchentliche Ruhezeiten
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- Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
- Verkürzung auf 24 Stunden möglich, aber innerhalb von 2 Wochen gelten mindestens folgende Ruhezeiten:
2 Ruhezeiten von 45 Stunden
oder
1 Ruhezeit von 45 Stunden und 1 Ruhezeit von mindestens 24 Stunden mit Ausgleich innerhalb von 3 Wochen
- Eine wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen
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Die EG-Verordnung 561/2006 in Originalfassung finden sie
hier (PDF 0,5 MB).
In unserer
professionellen Werkstatt werden unsere Busse von geschultem Personal regelmäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen: Auf dem Bremsprüfstand und Achsspieltester, sowie mit unseren modernen Geräten zur Abgas-, Licht- und Lärmkontrolle werden unsere Fahrzeuge den höchsten Sicherheitsbestimmungen entsprechend geprüft.
Menschen bewegen... - unser Beruf, - unsere Philosophie...
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt!