Konditionen für Gruppenreisen

Anmeldung
Teilnehmer können sich vorsorglich vormerken lassen. Bei Festbuchung ist eine Anzahlung von
20 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 80,00 fällig. Wer zur Anmeldung nicht im Büro sein kann, sollte dies per Fax oder E-Mail erledigen. Nach erfolgter Anzahlung und Bestätigung durch das Reisebüro ist die Anmeldung verbindlich.

Rücktritt des Teilnehmers
Bei Busreisen bis 10 Tage vor Abreise 15 % des Reisepreises. Bei Flugreisen ist im Preis eine Rücktrittskostenversicherung enthalten, die Sie bei wichtigen Gründen gegen die hohen Stornokosten schützt.

Pass-Visa-Zoll-Reisen-Gesundheitsbestimmungen
Das Reisebüro und der Reiseleiter informieren über die geltenden Bestimmungen. Nachteile, die durch Nichtbefolgung entstehen, gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer.

Haftung
Das Reisebüro haftet für die gewissenhafte Auswahl der Leistungsträger, für die ordentliche Vorbereitung der angebotenen Reisen. Unsere Busse sind gut versichert. Andere Leistungsträger haften ihrerseits im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Reisepreis
wurde aufgrund der bei Drucklegung geltenden Wechselkurse festgelegt. Änderungen durch Währungsschwankungen, Erhöhung von Flughafensteuern bleiben vorbehalten. Absage der Reise durch den Veranstalter nur bei schwerwiegenden Gründen, die die Sicherheit der Teilnehmer in Frage stellen, Streiks oder in Fällen höherer Gewalt.

Durchführung
Von unseren ausgeschriebenen Gruppenreisen sind in den letzten 5 Jahren 94 % durchgeführt worden. Die wenigen Absagen waren meist politisch bedingt.

Zeitpläne
Die angegebenen Abfahrts- bzw. Flugzeiten können sich - wenn auch unwesentlich - ändern. Maßgeblich sind die Zeiten, die den Teilnehmern in den abschließenden Reisehinweisen mitgeteilt werden. Wenn sie unterbleiben, bleibt es bei den im Programm ausgewiesenen Zeiten. Änderungen unterwegs können eintreten, wenn Verkehrsbeschränkungen oder Sicherheitserwägungen dies erforderlich machen.

Schengen
das heißt, eine gültige Identitätskarte sollten Sie in jedem Fall dabei haben. Nicht zu allen Grenzbeamten ist durchgedrungen, dass die Unterzeichner-Länder des Schengener Abkommens auf Grenzkontrollen ihrer Bürger verzichten. Das Abkommen kann von Teilnehmerstaaten bei Bedarf, wenn etwa ein "Gipfel" ansteht, jederzeit außer Kraft gesetzt werden. Außerdem - und das hat mit Schengen nichts zu tun - sollte jedermann auf behördliches Verlangen seine Identität nachweisen können. Auch bei der Anmeldung im Hotel kann die Vorlage eines gültigen Ausweises gefordert werden.

Die Schengen-Regelung gilt für alle Reisen im Programm, bei denen der Hinweis auf Reisedokumente fehlt. Was die anderen Reisen betrifft, so gilt die angegebene Regelung für italienische Staatsangehörige, die zumeist - aber nicht immer - auch für Staatsangehörige anderer EU-Länder gültig ist.

Unsere Bankverbindungen:
RAIFFEISENKASSE Sand in Taufers IBAN: H 08285 58271 000308000336
VOLKSBANK Sand in Taufers IBAN: J 05856 58270 006570016166

 

 


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