Konditionen für Gruppenreisen
Anmeldung
Teilnehmer können sich vorsorglich vormerken lassen. Bei Festbuchung
ist eine Anzahlung von
20 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 80,00 fällig. Wer
zur Anmeldung nicht im Büro sein kann, sollte dies per Fax oder
E-Mail erledigen. Nach erfolgter Anzahlung und Bestätigung durch
das Reisebüro ist die Anmeldung verbindlich.
Rücktritt
des Teilnehmers
Bei Busreisen bis 10 Tage vor Abreise 15 % des Reisepreises. Bei Flugreisen
ist im Preis eine Rücktrittskostenversicherung enthalten, die Sie
bei wichtigen Gründen gegen die hohen Stornokosten schützt.
Pass-Visa-Zoll-Reisen-Gesundheitsbestimmungen
Das Reisebüro und der Reiseleiter informieren über die geltenden
Bestimmungen. Nachteile, die durch Nichtbefolgung entstehen, gehen zu
Lasten der Reiseteilnehmer.
Haftung
Das Reisebüro haftet für die gewissenhafte Auswahl der Leistungsträger,
für die ordentliche Vorbereitung der angebotenen Reisen. Unsere
Busse sind gut versichert. Andere Leistungsträger haften ihrerseits
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Reisepreis
wurde aufgrund der bei Drucklegung geltenden Wechselkurse festgelegt. Änderungen durch Währungsschwankungen, Erhöhung von Flughafensteuern
bleiben vorbehalten. Absage der Reise durch den Veranstalter nur bei
schwerwiegenden Gründen, die die Sicherheit der Teilnehmer in Frage
stellen, Streiks oder in Fällen höherer Gewalt.
Durchführung
Von unseren ausgeschriebenen Gruppenreisen sind in den letzten 5 Jahren
94 % durchgeführt worden. Die wenigen Absagen waren meist politisch
bedingt.
Zeitpläne
Die angegebenen Abfahrts- bzw. Flugzeiten können sich - wenn auch
unwesentlich - ändern. Maßgeblich sind die Zeiten, die den
Teilnehmern in den abschließenden Reisehinweisen mitgeteilt werden.
Wenn sie unterbleiben, bleibt es bei den im Programm ausgewiesenen Zeiten.
Änderungen unterwegs können eintreten, wenn Verkehrsbeschränkungen
oder Sicherheitserwägungen dies erforderlich machen.
Schengen
das heißt, eine gültige Identitätskarte sollten Sie
in jedem Fall dabei haben. Nicht zu allen Grenzbeamten ist durchgedrungen,
dass die Unterzeichner-Länder des Schengener Abkommens auf Grenzkontrollen
ihrer Bürger verzichten. Das Abkommen kann von Teilnehmerstaaten
bei Bedarf, wenn etwa ein "Gipfel" ansteht, jederzeit außer
Kraft gesetzt werden. Außerdem - und das hat mit Schengen nichts
zu tun - sollte jedermann auf behördliches Verlangen seine Identität
nachweisen können. Auch bei der Anmeldung im Hotel kann die Vorlage
eines gültigen Ausweises gefordert werden.
Die Schengen-Regelung gilt für alle Reisen im Programm, bei denen der Hinweis auf Reisedokumente fehlt. Was die anderen Reisen betrifft, so gilt die angegebene Regelung für italienische Staatsangehörige, die zumeist - aber nicht immer - auch für Staatsangehörige anderer EU-Länder gültig ist.
Unsere Bankverbindungen:
RAIFFEISENKASSE Sand in Taufers IBAN: H 08285 58271 000308000336
VOLKSBANK Sand in Taufers IBAN: J 05856 58270 006570016166




